Bildschirmarbeitsplatz-Analyse
Da die Arbeit im modernen Büroalltag stetig mehr durch den Computer bestimmt wird, und somit immer mehr Menschen zu einer einseitigen, bewegungsarmen Haltung gezwungen werden, hat der Gesetzgeber Vorschriften zur Abwehr möglicher Gesundheitsschäden bei der Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen erlassen.
Die Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen ist gemäß § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes Pflicht des Arbeitgebers.
Die Analyse eines Bildschirmarbeitsplatzes muß gemäß dieser Verordnung für jeden Bildschirmarbeitsplatz eines Betriebes durchgeführt und dokumentiert werden.
Folgende Bereiche spielen bei der Beurteilung eine Rolle und müssen deshalb in eine Untersuchung einbezogen werden:
| Monitor/Tastatur |
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| Arbeitstisch |
| Arbeitsstuhl |
| Arbeitshilfsmittel |
| Beleuchtung |
| Klima |
| Lärmbelastung |
Für alle oben genannten Aspekte führe ich eine Untersuchung durch. Die Ergebnisse werden entsprechend der Verordnung dokumentiert.